Zwei tatsächliche Kriminalfälle, die beide bundesweit für große Aufmerksamkeit gesorgt haben, bilden die Grundlage für zwei fiktionale Verfilmungen der Produktionsfirma POLYPHON. Produzent ist Hubertus Meyer-Burckhardt, beratend zur Seite steht ihm der Berliner Anwalt Hartmut Lierow. Er hatte die authentischen Fälle in verschiedenen Funktionen selbst begleitet. Die Drehbücher für die Filme werden zur Zeit entwickelt.
Unter dem Arbeitstitel „Die erfundene Vergewaltigung“ wird der Justizirrtum um den Lehrer Horst Arnold thematisiert. Eine Kollegin hatte ihn 2001 der Vergewaltigung in der Schule bezichtigt, doch trotz fehlender Indizien wurde Horst Arnold schuldig gesprochen. Er verbrachte fünf Jahre in Haft. Anwalt Hartmut Lierow recherchierte den Fall aus eigener Initiative und konnte 2009 eine Wiederaufnahme erwirken, die 2011 mit einem Freispruch wegen erwiesener Unschuld endete.
„Als rechtschaffender Bürger in einem Rechtsstaat wegen einer verachtenswerten Tat zu Unrecht verurteilt zu werden, ist für einen Menschen das Schlimmste, was ihm überhaupt passieren kann,“ sagt Rechtsanwalt Lierow. „Neben der Freiheit, neben dem Beruf verliert der Verurteilte auch die Ehre, soziale Anerkennung, Freundschaften, Kontakte, Vertrauen und Selbstvertrauen.“ Horst Arnold starb 4 Monate nach Bestätigung des Freispruches durch den Bundesgerichtshof Ende Juni 2012, ohne die berufliche Rehabilitation und ohne eine ihm zugesprochene Haftentschädigung zu Lebzeiten erhalten zu haben.
„Der vierfach Mord von Ulm“ lautet der Arbeitstitel des zweiten Fernsehspiels. Als Vorlage dient ein Fall von 2009, wo ein 19jähriger gemeinsam mit seinem Freund dessen Eltern und zwei Schwestern mit insgesamt 30 Schüssen tötete. Die Beiden hatten die Tat detailliert vorbereitet und geplant. Sie wurden am Ende mit unterschiedlich hohen Haftstrafen schuldig gesprochen. Anwalt Hartmut Lierow , der als Vertreter der Nebenklage am Prozess beteiligt war, stellt fest: „Letztlich konnten auch durch ein sorgsam arbeitendes Gericht in einem ein halbes Jahr dauernden Prozess die Gründe für diesen ungeheueren Kulturbruch nicht restlos geklärt werden. Aber es gibt psychologische Plausibilitäten.“ Solchen wird mit filmischen Mitteln nachgespürt werden.“