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Messeplaner bietet über 440 Porträts deutscher Messen

Mehr als 440 Messen und Ausstellungen in ganz Deutschland umfasst der MesseGuide Deutschland 2014, den der AUMA_Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft jetzt herausgegeben hat. Auf 292 Seiten bietet der Guide kompakte Messeporträts von A bis Z, die je nach Wunsch auch über Register nach Branchen sowie nach Terminen und Orten schnell zu finden sind. Die Porträts enthalten über Termin, Ort, Angebot und Kontaktangaben hinaus auch die Kennzahlen der letzten Veranstaltung.

Alle Messen sind jetzt, je nach Besuchereinzugsgebiet, drei Kategorien zugeordnet – international, national oder regional. Die Nutzer erhalten so eine erste Orientierung, ob die jeweilige Messe zu ihren Zielen passt. Zu jeder Messe führt der Kalender außerdem auf, ob die Kennzahlen durch die deutsche Prüfgesellschaft FKM zertifiziert wurden. Darüber hinaus bietet der Band Informationen zu den Aufgaben des AUMA, zur Bedeutung der FKM-Zertifizierung und zur Ausstellerförderung auf deutschen Messen.

Aktualisierungen der Messedaten finden die Nutzer online in der Messedatenbank des AUMA unter www.auma.de. Weiterhin gibt es aktuelle Messedaten für Deutschland und weltweit mobil über die iPhone-App MyFairs.

AUMA_MesseGuide Deutschland 2014. DIN A5-Format. 292 Seiten. Kostenlos erhältlich beim AUMA e.V., Littenstraße 9, 10179 Berlin, Telefon 030 24000-0, E-Mail: info@auma.de.

www.auma.de

Fristlose Kündigung bei nicht genehmigter Untervermietung

Mieter, die ihren Vermieter über eine Untervermietung nicht informieren, riskieren unter Umständen eine fristlose Kündigung. Mieter sollten daher vor einer beabsichtigten Untervermietung mit ihrem Vermieter darüber sprechen, rät der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland und bezieht sich auf ein Urteil des Amtsgerichts München (Az. 423 C 29146/12).

Im zu entscheidenden Fall hat ein Mieter seine Wohnung ohne Kenntnis des Vermieters untervermietet und dies zudem auf Nachfrage des Vermieters geleugnet. Der Vermieter kündigte daraufhin fristlos und erhob Klage. Das Amtsgericht urteilte, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Vermieter und Mieter so sehr zerstört sei, dass eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtens sei. Das Gericht erließ zudem ein Räumungsurteil.

http://www.hausundgrund.de