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Mehrheit der Deutschen unterschätzt Naturgefahren
Ungeachtet der jüngsten Erfahrungen mit der Hochwasserkatastrophe schätzen 90 Prozent der Deutschen das Risiko, selbst von Naturgefahren betroffen zu sein, als gering ein. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unmittelbar nach der Flut im Juli 2013. Die Realität zeigt ein anderes Bild: Das Juni-Hochwasser traf auch viele Menschen, die weitab der großen Flussläufe leben und sich in Sicherheit wähnten. „Das geringe Risikobewusstsein macht deutlich, wie wichtig Aufklärung über Naturgefahrenschutz ist und bleibt“, wertet Alexander Erdland, Präsident des GDV, das Umfrageergebnis.
Schutz vor den finanziellen Folgen von Hochwasser und Überschwemmung bietet die Elementarschadenversicherung. Doch die Mehrheit der Befragten (73 Prozent) glaubt, dass dieser Versicherungsschutz nur schwer zu bekommen ist. Richtig ist jedoch, dass 99 Prozent der Haushalte problemlos gegen Naturgefahren versichert werden können. Bundesweit sind heute nur ein Drittel der Häuser gegen Elementarschäden versichert. Weitere Ergebnisse der Forsa-Umfrage liefert der neue GDV-Naturgefahrenreport 2013: http://www.gdv.de/2013/10/naturgefahrenreport-2013-die-schaden-chronik-der-versicherer/
Aufklärung ist zentral
Die Versicherungswirtschaft informiert in gemeinsamen Kampagnen mit Politik und Verbraucherschutz in bereits sechs Bundesländern über die Risiken von Naturgefahren und Möglichkeiten der Vorsorge. In Sachsen und Niedersachsen ergänzt das Online-Informationssystem zuers-public.de erfolgreich die Kampagnen. „Wir machen uns nach wie vor für ein bundesweites Naturgefahrenportal für Jedermann stark. Hierfür bieten wir der neuen Bundesregierung ausdrücklich unsere Zusammenarbeit an“, so Erdland.
ZÜRS public auf einen Blick
Per Mausklick bietet zuers-public.de in Sachsen und Niedersachsen Informationen über das individuelle Gefährdungsrisiko für Hochwasser, Starkregen, Sturm, Blitzschlag und Erdbeben. Das Portal baut auf dem bereits seit 2001 bestehenden „Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen“ – kurz ZÜRS Geo auf. Es ist ein geografisches Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft, um das Naturrisiko Hochwasser risikogerecht kalkulieren zu können. Überschwemmungsdaten aus über 200 Wasserwirtschaftsbehörden der Bundesländer werden in das System eingespeist.
Nicht nur Geheimdienste sammeln Handydaten
Die NSA-Affäre um die Gespräche von Bundeskanzlerin Angela Merkel macht deutlich: Nahezu jedes Handy lässt sich abhören. Doch nicht nur Geheimdienste bedrohen die Datensicherheit auf Smartphones – sondern zum Beispiel auch ganz gewöhnliche Apps. Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.
Moderne Smartphones stellen ein großes Risiko für die Datensicherheit dar – nicht nur für Spitzenpolitiker. Auch die Daten gewöhnlicher Bürger auf mobilen Geräten sind vielfältig bedroht. „Große Vorsicht ist geboten, wenn ich mit dem Smartphone öffentliche Netze, zum Beispiel das WLAN in einem Café, benutze oder mich bei anderen Hotspots anmelde“, sagt Rechtsanwalt Karsten U. Bartels, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie des Deutschen Anwaltvereins (DAV). „Hier besteht die Möglichkeit, dass Hacker mein Surfverhalten überwachen und damit auch meine Passwörter erfahren oder andere Daten von meinem Smartphone auslesen.“
Doch nicht nur kriminelle Hacker sammeln heimlich private Daten – sondern auch ganz gewöhnliche Apps: Sie sammeln und verschicken Daten, die für den Betrieb der App eigentlich nicht erforderlich sind. Oder sie versenden Daten im Hintergrund, ohne dass der Nutzer hierüber informiert wird. Problematisch ist es auch, wenn die App Daten unverschlüsselt oder nicht anonymisiert versendet. „Dabei wird häufig übersehen, dass sich auf einem Smartphone viele Daten auch von anderen Personen befinden“, sagt IT Rechtsexperte Bartels. Vor allem, wer sein Handy beruflich nutzt, müsse genau wissen, wie eine App mit personenbezogenen Daten umgeht. Denn Unternehmen seien gesetzlich – oder auch vertraglich – zu Datenschutz und IT-Sicherheit verpflichtet. Wenn unklar sei, welche Daten verwendet werden, sollte die App auf einem Diensthandy nicht benutzt werden.
Wer privat nicht auf Apps verzichten möchte, kann den Datenschutz mit ganz einfachen Mitteln verbessern – schon beim Kauf der Programme. So lassen sich beispielsweise für Handys mit Android-Betriebssystem im Google Play Store verschiedene Filter einsetzen. Apps mit zu weitgehenden Berechtigungen lassen sich dann nicht mehr herunterladen. Für bereits installierte Apps können die Berechtigungen der Apps auf dem Android-Smartphone überprüft werden.
Auch iPhone-Nutzer können den Datenschutz verbessern: Apple bietet die Möglichkeit, verschiedene Funktionen des iPhones abzustellen, um den Umfang der Datenverwendung deutlich einzuschränken. Davon sollte man Gebrauch machen, rät die Deutsche Anwaltauskunft. Das gilt insbesondere für Ortungsdienste oder ungenutzte Bluetooth-Verbindungen.
Vereinzelt gibt es inzwischen übrigens auch Gütesiegel für Apps. „Über den Gütesiegel-Anbieter und die Prüfkriterien können sich die Nutzer vorab informieren. Außerdem kann man über externe Webseiten, etwa von Zeitschriften oder Testportalen, Informationen über die Apps und deren Anbieter einholen“, empfiehlt IT-Rechtsexperte Karsten U. Bartels.
Weitere Informationen zum Thema: http://anwaltauskunft.de/magazin/leben/internet-neue-medien/142/wie-sicher-sind-ihre-handydaten/