Die Antenne verbogen, die Zierleiste locker oder Kratzer am Lack: Eine Pkw-Reinigung in der Waschanlage endet für manchen Autofahrer nicht nur mit einem sauberen Auto, sondern auch mit Ärger. Wer für den Schaden aufkommen muss, hängt allerdings von verschiedenen Faktoren ab.
Generell ist der Betreiber einer Waschanlage verpflichtet, Autofahrer über die richtige Benutzung seiner Anlage zu informieren. Der Hinweis, die Antenne einzuschieben oder abzunehmen, reicht nicht aus, wenn dies technisch nicht möglich ist und sie beim Waschgang beschädigt werden kann. Der Betreiber müsste in diesem Fall von der Benutzung der Anlage gänzlich abraten. Auch Lackschäden am Fahrzeug muss der Betreiber ersetzen, wenn die Reinigungsbürsten nachweislich nicht ordnungsgemäß gearbeitet haben oder verschmutzt waren.
Wenn ein Schaden erst zu Hause entdeckt wird, muss der Kunde nachweisen, dass dieser in der Anlage entstanden ist. Deshalb sollte das Fahrzeug immer unmittelbar nach der Reinigung auf Schäden überprüft und diese gegebenenfalls sofort gemeldet werden.
Die Benutzerhinweise einer Autowaschanlage mögen für den Verbraucher nicht immer klar verständlich sein – wie effizient ein Wagen in einer Waschstraße gereinigt wird, ist ab sofort jedoch eindeutig erkennbar: Der ADAC hat jetzt insgesamt 150 Waschstraßen und sogenannte Portalanlagen bundesweit auf ihre Waschleistung geprüft.