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Baurecht: Schlechtwetter in den Vertrag aufnehmen

Wer im Herbst mit dem Hausbau beginnt, der kann ihn wahrscheinlich nicht mehr vor dem Winter abschließen. Was passiert dann mit der Baustelle? Wer sichert Rohbau und auf der Baustelle lagernde Bauteile gegen Eis, Schnee und Dauerregen? Hier ist der Bauunternehmer in der Pflicht, erläutert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Bis zur Bauabnahme eines Hauses durch den Bauherrn muss die Baufirma das Gebäude sowie alle damit verbundenen Leistungen und Materialien vor Winterschäden schützen. Art und Umfang der erforderlichen Schutzmaßnahmen richten sich dabei nach den Gegebenheiten im Einzelfall und auch nach der Zumutbarkeit für den Bauunternehmer. Das allerdings birgt nach Erfahrung der ARGE Baurecht Konfliktstoff.

Was genau ist zumutbar? Und wie weit geht die Haftung des Bauunternehmers im Detail? Um sich vor unnötigen Streitigkeiten zu schützen, rät die ARGE Baurecht deshalb, bei Bauarbeiten, die über den Winter laufen, von vornherein klare vertragliche Regelungen zu treffen, wie und mit welchem Aufwand die Baustelle gesichert werden muss. Private Bauherren sollten sich dabei vom Baurechtler beraten lassen.

www.anwaltverein.de

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Mehrheit der Deutschen unterschätzt Naturgefahren

Ungeachtet der jüngsten Erfahrungen mit der Hochwasserkatastrophe schätzen 90 Prozent der Deutschen das Risiko, selbst von Naturgefahren betroffen zu sein, als gering ein. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unmittelbar nach der Flut im Juli 2013. Die Realität zeigt ein anderes Bild: Das Juni-Hochwasser traf auch viele Menschen, die weitab der großen Flussläufe leben und sich in Sicherheit wähnten. „Das geringe Risikobewusstsein macht deutlich, wie wichtig Aufklärung über Naturgefahrenschutz ist und bleibt“, wertet Alexander Erdland, Präsident des GDV, das Umfrageergebnis.

Schutz vor den finanziellen Folgen von Hochwasser und Überschwemmung bietet die Elementarschadenversicherung. Doch die Mehrheit der Befragten (73 Prozent) glaubt, dass dieser Versicherungsschutz nur schwer zu bekommen ist. Richtig ist jedoch, dass 99 Prozent der Haushalte problemlos gegen Naturgefahren versichert werden können. Bundesweit sind heute nur ein Drittel der Häuser gegen Elementarschäden versichert. Weitere Ergebnisse der Forsa-Umfrage liefert der neue GDV-Naturgefahrenreport 2013: http://www.gdv.de/2013/10/naturgefahrenreport-2013-die-schaden-chronik-der-versicherer/

Aufklärung ist zentral

Die Versicherungswirtschaft informiert in gemeinsamen Kampagnen mit Politik und Verbraucherschutz in bereits sechs Bundesländern über die Risiken von Naturgefahren und Möglichkeiten der Vorsorge. In Sachsen und Niedersachsen ergänzt das Online-Informationssystem zuers-public.de erfolgreich die Kampagnen. „Wir machen uns nach wie vor für ein bundesweites Naturgefahrenportal für Jedermann stark. Hierfür bieten wir der neuen Bundesregierung ausdrücklich unsere Zusammenarbeit an“, so Erdland.

ZÜRS public auf einen Blick

Per Mausklick bietet zuers-public.de in Sachsen und Niedersachsen Informationen über das individuelle Gefährdungsrisiko für Hochwasser, Starkregen, Sturm, Blitzschlag und Erdbeben. Das Portal baut auf dem bereits seit 2001 bestehenden „Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen“ – kurz ZÜRS Geo auf. Es ist ein geografisches Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft, um das Naturrisiko Hochwasser risikogerecht kalkulieren zu können. Überschwemmungsdaten aus über 200 Wasserwirtschaftsbehörden der Bundesländer werden in das System eingespeist.

www.gdv.de