Ausbau der Infrastruktur für Elektrofahrzeuge

In Deutschland gibt es immer mehr Ladepunkte für Elektrofahrzeuge. Mitte dieses Jahres standen insgesamt knapp 4.400 öffentlich zugängliche Ladepunkte zur Verfügung. Seit Dezember 2012 sind damit über 500 neue Ladepunkte hinzugekommen, das entspricht einer Steigerung von 15 Prozent. So lautet das Ergebnis einer neuen Umfrage des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) unter seinen Mitgliedern.

Auch die Zahl der zugelassenen Elektrofahrzeuge ist gestiegen. Mittlerweile bewegen sich auf Deutschlands Straßen laut Kraftfahrt-Bundesamt 10.401 Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb. Ende 2012 waren es noch 7.497 zugelassene Elektrofahrzeuge. Als bedarfsgerecht wird ein Verhältnis von 15 Autos zu einem Ladepunkt angesehen.

Nach Angaben des BDEW sind mittlerweile 652 Städte und Gemeinden (Dezember 2012: 580) mit mindestens einer Ladestation ausgestattet. Nordrhein-Westfalen ist das Bundesland mit den insgesamt meisten Ladepunkten (1.051), knapp gefolgt von Baden-Württemberg (916) und Bayern (627). Wird die Anzahl der Ladepunkte pro 1.000 km2 des Bundeslandes betrachtet, ist Berlin mit 312 Ladepunkten Spitzenreiter.

35 Prozent der befragten Unternehmen haben mehr als zwei Ladestationen, wobei der größte Ladestationsbetreiber allein 696 der gemeldeten Ladestationen betreibt. An 1.301 der insgesamt 2.033 Ladestationen wird eine maximale Ladeleistung von 11 bis 22 Kilowatt angeboten.

www.bdew.de

Beruf Osteopath statt Erweiterung der Physiotherapie

Der Beruf Osteopath muss als eigenständiger Heilberuf mit Primärkontakt durch eine bundesgesetzliche Regelung anerkannt und das für die Patientensicherheit notwendige hohe Niveau der Aus- und Weiterbildung festgeschrieben werden. Diese Meinung vertreten sechs Osteopathie-Organisationen und Berufsverbände als so genannte Konsensgruppe in einem Positionspapier. Die Konsensgruppe repräsentiert mit mehr als 8000 Mitgliedern die Mehrheit der Osteopathen in Deutschland.

Grundständig und in Weiterbildung ausgebildete Osteopathen therapieren derzeit jährlich in rund 4000 Praxen bis zu 5,6 Millionen Menschen. Mit der Beliebtheit der Osteopathie steigt auch die Nachfrage nach qualifizierten Osteopathen. Eine gesetzliche Regelung mit einheitlicher Definition des „Osteopathen“ zur Gewährleistung der Patientensicherheit fehlt jedoch.

„Osteopathie als angewandte Humanwissenschaft ist ein Diagnose- und Behandlungsverfahren, das einen eigenständigen Beruf mit Primärkontakt ausmacht“, heißt es in dem Positionspapier der Akademie für Osteopathie (AFO) e.V., der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie (BAO) e.V., des Bundesverbandes Osteopathie (bvo) e.V., des Deutschen Verbandes für Osteopathische Medizin (DVOM) e.V., des Registers der Traditionellen Osteopathen (ROD) GmbH und des Verbandes der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. Deutschland hinkt anderen Ländern hinterher: Die Forderung nach der Anerkennung einer eigenständigen Medizinform mit Primärkontakt, also mit Diagnosestellung, entspricht auch den Zielen der europäischen und weltweit tätigen Berufsverbände und den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation WHO aus dem Jahr 2010.

Seit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes Anfang 2012 erstatten derzeit schon mehr als 90 Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) anteilig die Kosten für Osteopathie-Behandlungen. Die Voraussetzungen der GKV für die Erstattungsleistungen sind jedoch völlig uneinheitlich, was ebenfalls den Regelungsbedarf unterstreicht.

Die Forderung der nicht-osteopathischen Gesellschaften, Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) und Deutsche Gesellschaft für manuelle Medizin (DGMM), „die Weiterbildung in osteopathischen Verfahren aufbauend auf die Zertifikatsweiterbildung in Manueller Therapie für Physiotherapeuten bundesweit gesetzlich“ zu regeln, muss laut Konsensgruppe aus den folgenden Gründen ins Leere gehen:

  • Osteopathie beschränkt sich im Gegensatz zur Manuellen Therapie nicht auf die Vermittlung von einzelnen Techniken, sondern betrachtet immer den Körper als Funktionseinheit. Wesentliche Anteile, die die osteopathische Diagnostik ausmachen, werden in der Manuellen Therapie nicht vermittelt.
  • Osteopathie behandelt im Gegensatz zur Manuellen Therapie keine Krankheitsbilder, sondern fokussiert sich auf die Wiederherstellung des vorhandenen Heilungspotentials.
  • 700 Stunden Weiterbildung qualifizieren allenfalls einen Heilhilfsberuf, nicht aber einen Osteopathen, der im Primärkontakt arbeitet.
  • Die Beschränkung auf den Bereich der Weiterbildung berücksichtigt nicht die grundständig ausgebildeten Osteopathen. Die Patientensicherheit wird hierdurch nicht gewährleistet.

Positionspapier: http://www.osteopathie.de/up/pressemitteilung/PositionspapierKonsensgruppe_28_10_2013.pdf

www.osteopathie.de

Datenschutz soll Bürger schützen und dennoch Straftäter überführen

Der Vorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter, Andre Schulz, sieht sich in seiner Forderung vom vergangenen Donnerstag bestätigt, umgehend einen NSA-Untersuchungsausschuss einzusetzen. Am Wochenende haben sich nun endlich auch die Fraktionsspitzen von SPD, Grünen und Linken zu diesem Schritt bekannt.

„Die Sorgen und Ängste der Bevölkerung vor einer uferlosen Überwachung durch ausländische Geheimdienste müssen sehr erst genommen werden. Hierzu bedarf es einer Beantwortung zahlreicher nach wie vor offener Fragen und einer damit einhergehenden breiten öffenlichen Diskussion“, sagt BDK-Chef André Schulz. Dass das Parlamentarische Kontrollgremium hierzu – personell als auch strukturell – nur eingeschränkt in der Lage ist, hat mittlerweile auch sein Vorsitzender Thomas Oppermann (SPD) inzwischen eingestanden.

Darüber hinaus sollte für in Europa tätige Unternehmen ein strenger und einheitlicher Datenschutz- und -sicherheitsstandard gelten. Millionenfach entwendete Kundendaten müssen ebenfalls der Vergangenheit angehören. Im Vergleich zur Privatwirtschaft arbeiten die deutschen Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden seit vielen Jahren bereits auf einem sehr hohen Datenschutzniveau, das zudem einer permanenten gerichtlichen und parlamentarischen Kontrolle unterliegt.

„Die politische und gesellschaftliche Debatte muss nun in verschiedenen Feldern Klarheit bringen. Zwingenden Notwendigkeiten deutscher Strafverfolgungsbehörden, um Kriminalitätsopfer zu schützen und Straftäter zu überführen sind von den gesetzlichen Rahmenbedingen der inländischen Geheimdienste und den Grenzen der Wirtschaft klar abzugrenzen“, erläutert André Schulz und fügt hinzu: „Bezogen auf ausländische Nachrichtendienste erwarten wir zeitgleich aber auch, dass neben der parlamentarischen Aufarbeitung der Vorgänge auch eine konsequente strafrechtliche Verfolgung stattfindet.“

www.bdk.de