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Deutschen Autofahrern drohen zusätzliche Belastungen

Eine Autobahn-Maut für Pkw in Deutschland würde die deutschen Autofahrer gleich mehrfach belasten. Erstens wird es keine Kompensation durch die Kfz-Steuer geben. Und zweitens wird die deutsche Maut auch in etlichen Nachbarländern die Einführung von Straßennutzungsgebühren nach sich ziehen. „Die Herren Seehofer und Ramsauer sollten einmal über den bayerischen Tellerrand hinausschauen. Wird es hierzulande zu einer Pkw-Autobahngebühr kommen, ziehen die Nachbarn im Westen und Norden sofort nach. Das trifft Millionen unserer Autofahrer dann noch härter“, so ADAC Präsident Peter Meyer.

Bisher sind auf Autobahnen in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Dänemark für Reisende keine Gebühren fällig. Wenn Deutschland als zentraler Flächenstaat in Mitteleuropa eine Autobahngebühr einführt, ist eine Maut auch in diesen Ländern nur noch eine Frage der Zeit. Millionen deutscher Autourlauber und Hunderttausende Pendler müssten dann mit weiteren Belastungen rechnen.

Tacho-Betrug bei vielen Autos ab Werk „vorbereitet“

Automobilhersteller unternehmen seit Jahren zu wenig gegen Tacho-Betrug, obwohl es problemlos möglich wäre, ihre Fahrzeuge wirksamer zu schützen. Mehr noch: Viele Autos sind bereits ab Werk für Manipulationen „vorbereitet“, da die im Einsatz befindliche Elektronik nur unzureichend abgesicherte Software-Funktionen beinhaltet und demzufolge keinen adäquaten Schutz bietet. Das ermöglicht es den „Tacho-Tricksern“ vielfach erst, mit frei erhältlichen Manipulationsgeräten den Kilometerstand eines Autos einfach und schnell zu verändern.

Alter und neuer Kilometerstand: So leicht funktioniert Tachobetrug! Leider! © ADAC
Alter und neuer Kilometerstand: So leicht funktioniert Tachobetrug! Leider! © ADAC

Wissenschaftler der Arbeitsgruppe „Multimedia and Security“ der Universität Magdeburg haben im Rahmen einer Studie die Fahrzeug-Elektronik eines Audi Q7, einer Mercedes E-Klasse und eines VW Passat untersucht. Die Forscher fanden dabei heraus, dass es in der Elektronik mangelhaft geschützte Software-Funktionen gibt, die von den Betrügern später für ihre Manipulationen genutzt werden.

Laut ADAC hätten es “Tacho-Trickser“ deutlich schwerer, wenn Autoproduzenten und Zulieferer aktuelle Sicherheitstechnik einsetzen würden. Besonders erstaunlich: entsprechende Technologien wie SHE (Secure Hardware Extension) oder HSM (Hardware Secure Modules) sind bereits heute teilweise in den Steuergeräten der Fahrzeuge vorhanden, aber nicht aktiviert.

Ein Grund für die mangelnde Sicherung des Kilometerzählers könnte sein, dass gelegentlich erforderliche Werks-Probefahrten der Hersteller vor der Fahrzeugauslieferung „gelöscht“ werden, um dem Kunden ein „ungefahrenes“ Neufahrzeug übergeben zu können. Weitere Praxistests des ADAC haben zudem ergeben, dass sich neben den in der Studie untersuchten Fahrzeugen auch bei vielen weiteren Modellen der Kilometerstand in Sekundenschnelle und ohne Ausbau des Tachos manipulieren lässt. Das Sicherheitsproblem ist also herstellerübergreifend.

Laut Polizei beläuft sich der volkswirtschaftliche Schaden durch Tachomanipulation auf etwa sechs Milliarden Euro pro Jahr. Dem gegenüber würde es nur etwa drei Millionen Euro kosten, um die drei Millionen jährlich in Deutschland verkauften Neuwagen wirksam gegen Betrug zu schützen. Pro Auto bedeutet dies etwa einen Euro Aufpreis.

Bisher wurde der Wert eines Gebrauchtwagens vor allem anhand von Alter und Laufleistung geschätzt. Im Zuge der Digitalisierung mit immer komplexeren Bordsystemen sollen diese Ansatzpunkte durch bessere Beurteilungskriterien ersetzt werden. Die Universität Magdeburg arbeitet deshalb in einem mehrjährigen Projekt an Methoden, mit denen sich der Zustand moderner Autos zuverlässiger bestimmen lässt.

Auto-Waschanlagen: Wer zahlt bei Schäden?

Die Antenne verbogen, die Zierleiste locker oder Kratzer am Lack: Eine Pkw-Reinigung  in der Waschanlage endet für manchen Autofahrer nicht nur mit einem sauberen Auto, sondern auch mit Ärger. Wer für den Schaden aufkommen muss, hängt allerdings von verschiedenen Faktoren ab.

Generell ist der Betreiber einer Waschanlage verpflichtet, Autofahrer über die richtige Benutzung seiner Anlage zu informieren. Der Hinweis, die Antenne einzuschieben oder abzunehmen, reicht nicht aus, wenn dies technisch nicht möglich ist und sie beim Waschgang beschädigt werden kann. Der Betreiber müsste in diesem Fall von der Benutzung der Anlage gänzlich abraten. Auch Lackschäden am Fahrzeug muss der Betreiber ersetzen, wenn die Reinigungsbürsten nachweislich nicht ordnungsgemäß gearbeitet haben oder verschmutzt waren.

Wenn ein Schaden erst zu Hause entdeckt wird, muss der Kunde nachweisen, dass dieser in der Anlage entstanden ist. Deshalb sollte das Fahrzeug immer unmittelbar nach der Reinigung auf Schäden überprüft und diese gegebenenfalls sofort gemeldet werden.

Die Benutzerhinweise einer Autowaschanlage mögen für den Verbraucher nicht immer klar verständlich sein – wie effizient ein Wagen in einer Waschstraße gereinigt wird, ist ab sofort jedoch eindeutig erkennbar: Der ADAC hat jetzt insgesamt 150 Waschstraßen und sogenannte Portalanlagen bundesweit auf ihre Waschleistung geprüft.