Der Beruf Osteopath muss als eigenständiger Heilberuf mit Primärkontakt durch eine bundesgesetzliche Regelung anerkannt und das für die Patientensicherheit notwendige hohe Niveau der Aus- und Weiterbildung festgeschrieben werden. Diese Meinung vertreten sechs Osteopathie-Organisationen und Berufsverbände als so genannte Konsensgruppe in einem Positionspapier. Die Konsensgruppe repräsentiert mit mehr als 8000 Mitgliedern die Mehrheit der Osteopathen in Deutschland.
Grundständig und in Weiterbildung ausgebildete Osteopathen therapieren derzeit jährlich in rund 4000 Praxen bis zu 5,6 Millionen Menschen. Mit der Beliebtheit der Osteopathie steigt auch die Nachfrage nach qualifizierten Osteopathen. Eine gesetzliche Regelung mit einheitlicher Definition des „Osteopathen“ zur Gewährleistung der Patientensicherheit fehlt jedoch.
„Osteopathie als angewandte Humanwissenschaft ist ein Diagnose- und Behandlungsverfahren, das einen eigenständigen Beruf mit Primärkontakt ausmacht“, heißt es in dem Positionspapier der Akademie für Osteopathie (AFO) e.V., der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie (BAO) e.V., des Bundesverbandes Osteopathie (bvo) e.V., des Deutschen Verbandes für Osteopathische Medizin (DVOM) e.V., des Registers der Traditionellen Osteopathen (ROD) GmbH und des Verbandes der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. Deutschland hinkt anderen Ländern hinterher: Die Forderung nach der Anerkennung einer eigenständigen Medizinform mit Primärkontakt, also mit Diagnosestellung, entspricht auch den Zielen der europäischen und weltweit tätigen Berufsverbände und den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation WHO aus dem Jahr 2010.
Seit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes Anfang 2012 erstatten derzeit schon mehr als 90 Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) anteilig die Kosten für Osteopathie-Behandlungen. Die Voraussetzungen der GKV für die Erstattungsleistungen sind jedoch völlig uneinheitlich, was ebenfalls den Regelungsbedarf unterstreicht.
Die Forderung der nicht-osteopathischen Gesellschaften, Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) und Deutsche Gesellschaft für manuelle Medizin (DGMM), „die Weiterbildung in osteopathischen Verfahren aufbauend auf die Zertifikatsweiterbildung in Manueller Therapie für Physiotherapeuten bundesweit gesetzlich“ zu regeln, muss laut Konsensgruppe aus den folgenden Gründen ins Leere gehen:
- Osteopathie beschränkt sich im Gegensatz zur Manuellen Therapie nicht auf die Vermittlung von einzelnen Techniken, sondern betrachtet immer den Körper als Funktionseinheit. Wesentliche Anteile, die die osteopathische Diagnostik ausmachen, werden in der Manuellen Therapie nicht vermittelt.
- Osteopathie behandelt im Gegensatz zur Manuellen Therapie keine Krankheitsbilder, sondern fokussiert sich auf die Wiederherstellung des vorhandenen Heilungspotentials.
- 700 Stunden Weiterbildung qualifizieren allenfalls einen Heilhilfsberuf, nicht aber einen Osteopathen, der im Primärkontakt arbeitet.
- Die Beschränkung auf den Bereich der Weiterbildung berücksichtigt nicht die grundständig ausgebildeten Osteopathen. Die Patientensicherheit wird hierdurch nicht gewährleistet.
Positionspapier: http://www.osteopathie.de/up/pressemitteilung/PositionspapierKonsensgruppe_28_10_2013.pdf