Fristlose Kündigung bei nicht genehmigter Untervermietung

Mieter, die ihren Vermieter über eine Untervermietung nicht informieren, riskieren unter Umständen eine fristlose Kündigung. Mieter sollten daher vor einer beabsichtigten Untervermietung mit ihrem Vermieter darüber sprechen, rät der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland und bezieht sich auf ein Urteil des Amtsgerichts München (Az. 423 C 29146/12).

Im zu entscheidenden Fall hat ein Mieter seine Wohnung ohne Kenntnis des Vermieters untervermietet und dies zudem auf Nachfrage des Vermieters geleugnet. Der Vermieter kündigte daraufhin fristlos und erhob Klage. Das Amtsgericht urteilte, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Vermieter und Mieter so sehr zerstört sei, dass eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtens sei. Das Gericht erließ zudem ein Räumungsurteil.

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