Neue Tierversuchsstatistik für Deutschland

Die Pharma- und Medizinprodukte-Industrie in Deutschland konnte ihren Bedarf an Versuchstieren 2012 erneut senken: Insgesamt 803.766 Tiere wurden benötigt, 3,5 Prozent Prozent weniger als 2011 und sogar fast 10 Prozent weniger als 2010. 86 Prozent dieser Versuchstiere waren Mäuse oder Ratten. Das geht aus den amtlichen Versuchstierzahlen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hervor, die am 28. Oktober veröffentlicht wurden.

Dazu sagt Dr. Siegfried Throm, Geschäftsführer Forschung/Entwicklung/Innovation des Verbands der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa): „Es ist das erklärte Ziel der Pharma-Unternehmen, für die Arzneimittelproduktion und -entwicklung mit immer weniger Tieren auszukommen, ohne Abstriche beim Engagement in Forschung und Versorgung. Das ist ihnen 2012 erneut gelungen, wobei sie ihre Forschung sogar ausweiten konnten.“

„Ganz ohne Versuchstiere wird man Medikamente aber in der absehbaren Zukunft nicht entwickeln können. Deshalb arbeiten Pharmafirmen nicht nur an einer Senkung der Versuchstierzahlen, sondern auch daran, die Belastungen für die Tiere immer weiter zu vermindern“, so Throm weiter.

Vieles, was dazu heute in der Tierhaltung eingesetzt wird – etwa Beschäftigungsprogramme und Spielzeug, aber auch Rückzugsmöglichkeiten im Käfig – haben Tierpflegekräfte, Forscherinnen und Forscher aus der Industrie erfunden.

Auch der vfa selbst engagiert sich bei der Entwicklung von Alternativmethoden für Tierversuche – z. B. durch finanzielle Unterstützung der Stiftung Ersatzmethoden Tierversuche und beim Forschungspreis des Landes Berlin zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden für Tierversuche.

Weitere Informationen zu Tierversuchen und Alternativen in der Pharmaindustrie finden sich unter:
www.vfa.de/tierversuche

Die amtliche Tierversuchsstatistik für Deutschland 2012 findet sich unter: http://tinyurl.com/owefztx

Baurecht: Schlechtwetter in den Vertrag aufnehmen

Wer im Herbst mit dem Hausbau beginnt, der kann ihn wahrscheinlich nicht mehr vor dem Winter abschließen. Was passiert dann mit der Baustelle? Wer sichert Rohbau und auf der Baustelle lagernde Bauteile gegen Eis, Schnee und Dauerregen? Hier ist der Bauunternehmer in der Pflicht, erläutert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Bis zur Bauabnahme eines Hauses durch den Bauherrn muss die Baufirma das Gebäude sowie alle damit verbundenen Leistungen und Materialien vor Winterschäden schützen. Art und Umfang der erforderlichen Schutzmaßnahmen richten sich dabei nach den Gegebenheiten im Einzelfall und auch nach der Zumutbarkeit für den Bauunternehmer. Das allerdings birgt nach Erfahrung der ARGE Baurecht Konfliktstoff.

Was genau ist zumutbar? Und wie weit geht die Haftung des Bauunternehmers im Detail? Um sich vor unnötigen Streitigkeiten zu schützen, rät die ARGE Baurecht deshalb, bei Bauarbeiten, die über den Winter laufen, von vornherein klare vertragliche Regelungen zu treffen, wie und mit welchem Aufwand die Baustelle gesichert werden muss. Private Bauherren sollten sich dabei vom Baurechtler beraten lassen.

www.anwaltverein.de

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