Kfz-Schiedsstellen: Praktizierter Verbraucherschutz

Wenn Autofahrer und Werkstatt sich streiten, hilft die Kfz-Schiedsstelle und findet in der Regel eine Lösung. Bundesweit gibt es knapp 130 Schiedsstellen, die bei den Kfz-Innungen oder Landesverbänden zu finden sind. Sie vertreten die zirka 38 000 Betriebe der Kfz-Innungen, erkennbar am blau-weißen Meisterschild.

Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle ist für den Autofahrer kostenlos und entlastet die Justiz. Das ist praktizierter Verbraucherschutz. Ist der Kunde mit dem Schiedsspruch unzufrieden, kann er ein ordentliches Gericht anrufen. Im vergangenen Jahr gingen bundesweit knapp 10 000 Anträge von Werkstattkunden und Gebrauchtwagenkäufern bei den Schiedsstellen ein. Fast 90 Prozent davon wurden bereits im Vorverfahren geregelt. Vor die Kommission kamen knapp 1 200 Fälle. Das ist verschwindend wenig im Vergleich zu den insgesamt 74,3 Millionen Wartungs- und Reparaturaufträgen, die 2012 in den Kfz-Meisterbetrieben durchgeführt wurden.

Bei den Werkstatt-Reklamationen steht das Thema „Höhe der Rechnung“ (3 794 Fälle) ganz oben, dann folgt der Punkt „unsachgemäße Arbeit“ (3 435 Fälle), und auf Platz 3 landen nicht in Auftrag gegebene und trotzdem durchgeführte Arbeiten (2 880 Fälle).

Bei den Gebrauchtwagen-Schiedsstellen waren „technische Mängel“ am erworbenen Fahrzeug der Hauptgrund (1 382 Fälle), gefolgt von den Themen „Unfallschaden“ (243 Fälle) und eine „fehlerhafte Gesamtfahrleistung“ (41 Fälle).

Geleitet wird die Schiedskommission von einem zum Richteramt befähigten Juristen. Hinzu kommen Vertreter des Kfz-Gewerbes und des ADAC sowie ein Kfz-Sachverständiger der Deutschen Automobil-Treuhand. Bei Streitigkeiten aus Reparaturaufträgen ergänzt ein Sachverständiger einer anerkannten Prüforganisation das Gremium. Dadurch werden sowohl die Handwerks- als auch die Verbraucherinteressen gleichermaßen berücksichtigt.

www.kfzgewerbe.de 

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